Corona Regelungen

Liebe BewohnerInnen, liebe BesucherInnen, liebe MitarbeiterInnen,

wie Sie bereits sicherlich erfahren haben, wurde die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung freigegeben.

Demnach gilt, dass ab 01.03.2023 sowohl für BewohnerInnen, wie auch für die MitarbeiterInnen die Masken- und die Testpflicht ausgesetzt wird. Ebenfalls wird die Testpflicht und ab 08.04.2023 die Maskenpflicht für BesucherInnen ausgesetzt.

Wir bitten Sie dennoch auch weiterhin umsichtig zu handeln. Testen Sie sich und tragen Sie bitte eine Maske bei eindeutigen Symptomen. 

Bleiben Sie gesund!

Margaretha-Flesch-Haus
In der Au 2
53547 Hausen
Telefon:02638 9306-0
Telefax:02638 9306-29
Internet:http://www.margaretha-flesch-haus.de